27. Dezember 2017

Unter­nehmer müssen auf Sturm und Schnee vorbe­reitet sein

Wenn jemand auf dem Firmen­ge­lände ausrutscht oder von herum­flie­genden Gegen­ständen getroffen wird, ist der Unter­nehmer verant­wort­lich. Er muss dort unter allen Umständen die Sicher­heit gewähr­leisten.


Text: Frank Wiercks

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de
Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg